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   FG Saarland, 16.04.1999 - 1 K 353/98   

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FG Saarland, 16.04.1999 - 1 K 353/98 (https://dejure.org/1999,41969)
FG Saarland, Entscheidung vom 16.04.1999 - 1 K 353/98 (https://dejure.org/1999,41969)
FG Saarland, Entscheidung vom 16. April 1999 - 1 K 353/98 (https://dejure.org/1999,41969)
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  • BFH, 04.03.1998 - XI R 44/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen unverschuldeter Versäumung der

    Auszug aus FG Saarland, 16.04.1999 - 1 K 353/98
    Durch die äußeren Umstände der Zustellung eines Steuerbescheides mit Postzustellungsurkunde ist ausreichend sichergestellt, daß selbst ein juristischer Laie auf, die Bedeutung dieser förmlichen Bekanntgabe aufmerksam wird (BFH vom 4. März 1998 XI R 44/97, BFH/NV 1998, 1056).

    In dieser Verpflichtung des Beklagten, einen entsprechenden Vermerk vorzunehmen, sieht der Senat den wesentlichen Unterschied zu dem Fall, über den der BFH mit Urteil vom 4. März 1998 a.a.O. entschieden hat.

  • FG Saarland, 07.10.1987 - 1 K 104/87
    Auszug aus FG Saarland, 16.04.1999 - 1 K 353/98
    Zur Begründung beruft sie sich auf das Urteil des erkennenden Senats vom 7. Oktober 1987, EFG 1988, 55, die Verfügung der Oberfinanzdirektion Saarbrücken vom 4. Dezember 1987 S - 0284 - St 231 und das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 4. März 1998, BFH/NV 1998, 1056.

    An dem Verschulden der Klägerin, das nach den vorgenannten Grundsätzen im Prinzip anzunehmen ist, ändert sich auch nichts durch das Urteil des erkennenden Senats vom 7. Oktober 1987 1 K 104/87, EFG 1988, 55.

  • BFH, 23.07.1985 - VIII R 197/84

    Außenprüfung - Anordnung nach Steuerfestsetzung - Endgültige Steuerfestsetzung -

    Auszug aus FG Saarland, 16.04.1999 - 1 K 353/98
    Des weiteren ist nicht zweifelhaft, daß die Klägerin nach Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz - GG - einen Anspruch gegen die der Oberfinanzdirektion Saarbrücken nachgeordneten Behörden hat, die Bescheide so abzufassen, wie dies die vorgesetzte Behörde in einheitlicher Ausübung des Verwaltungsermessens angeordnet hat (s. dazu z. B. BFH vom 23. Juli 1985 VIII R 197/94, BStBl II 1986, 36 für den Fall der Prüfungsanordnung).
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